
Auch im Alter gut beraten
Was zählt alles zu Ihrem Einkommen?

Sonderausgaben
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, privaten Haftpflichtversicherung, Sterbeversicherung und Spenden können steuermindern geltend gemacht werden.

Außergewöhnliche Belastungen
Sammeln Sie Belege wie Arztrechnungen, Rezeptgebühren, Zuzahlungen in der Apotheke und bei der Physiotherapie, Taxiquittungen, Beiträge zu Kuren und Reha-Maßnahmen sowie die Beerdigungskosten.

Werbungskosten
Die Summe aus Kosten für die Rentenberatung, Kontoführungsgebühren, Steuerberatung, und den Gewerkschaftsbeiträgen kann die Werbungskostenpauschale übersteigen und zu geringerer Steuerzahlung führen.

Behinderten-Pauschbetrag
Behinderte Rentner erhalten zusätzlich Steuerentlastung. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Altersentlastungsbetrag
Rentner, die älter als 64 Jahre sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag das zu versteuernde Einkommen mindern.

Sie haben Fragen zu den einzelnen Steuerthemen?
Wir stehen Ihnen gern für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.